Kehrarbeiten für saubere und sichere Feuerstätten
Als gesetzlich zuständiger Rauchfangkehrerbetrieb führen wir regelmäßige Kehrarbeiten zur Reinigung von Kaminen, Rauchrohren und Abgasanlagen durch. Die fachgerechte Kehrung schützt vor Bränden, sichert den Abgasabzug und ist gesetzlich verpflichtend – für Privathaushalte, Gewerbe und öffentliche Gebäude.
Sicherheit, Funktion und gesetzliche Vorschrift
Durch das Heizen entstehen Ruß, Staub und Ablagerungen in Kaminen und Rauchrohren.
Werden diese nicht regelmäßig entfernt, kann es zu gefährlichen Ablagerungen, Zugproblemen oder sogar zu Kaminbränden kommen. Die Kehrung schützt nicht nur dein Gebäude, sondern auch deine Gesundheit.
Regelmäßige Kehrungen Ihrer Feuerungsanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz und sichern die Funktionstüchtigkeit Ihrer Heizkessel.
Durch das Entfernen von Rußbelägen beugen wir gefährlichen Rußbränden vor. Auch bei selten genutzten Feuerstätten oder Abgasanlagen führen wir sicherheitsrelevante Überprüfungen durch – und erkennen dabei frühzeitig potenzielle Gefahren wie etwa eine Verlegung der Abgasanlage durch Vogelnester oder Wespennester.
Unsere Kehrarbeiten verbessern außerdem die Effizienz Ihrer Heizanlage – unabhängig davon, ob Sie mit Öl, Gas, Pellets, Hackschnitzeln oder Stückholz heizen.
Schon geringe Ablagerungen in der Brennkammer oder im Wärmetauscher können den Energieverbrauch deutlich erhöhen.
Damit wir Ihnen dauerhaft höchste Qualität bieten können, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil.
Kehrarbeiten sind in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Alle durchzuführenden Kehrarbeiten sowie deren zeitliche Intervalle ergeben sich aus den Vorgaben der Steiermärkischen Kehrordnung.
Ablauf und Inhalt einer Kehrung
Bei einer Kehrung reinigen wir:
- Rauchfang / Kamin
- Verbindungsstücke zwischen Feuerstätte und Kamin
- Abgasrohre bei Heizgeräten
- Sichtprüfung auf Schäden, Feuchtigkeit oder Verstopfungen
- Kontrolle auf Brandsicherheit und freien Querschnitt
Je nach Heizsystem und Nutzung erfolgt die Kehrung ein- bis mehrmals jährlich.
Pflicht zur Kehrung: Das musst du wissen
Als Eigentümer:in oder Betreiber:in einer Feuerstätte bist du gesetzlich dazu verpflichtet, die Kehrarbeiten durchführen zu lassen. Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort – im Bezirk Deutschlandsberg sind wir für die Kehrung gesetzlich zuständig.
Wir übernehmen:
- Die Planung & Einhaltung gesetzlicher Kehrintervalle
- Die rechtzeitige Kontaktaufnahme
- Die Dokumentation & Nachweise für Behörden
Mehr als nur Kaminreinigung – das bieten wir
- Gesetzlich verpflichtende Kehrungen laut Feuerpolizeiordnung
- Reinigung und Kontrolle aller betroffenen Abgasanlagen
- Frühzeitige Erkennung von Gefahrenstellen oder Mängeln
- Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten
- Kombination mit Messungen & Dichtprüfungen möglich
- Zuständig im gesamten Bezirk Deutschlandsberg
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